Erste Hilfe, ich helf gern...
Sie waren sicherlich schon mal in einer Situation, in der Sie die Hilfe eines Mitmenschen benötigt haben. Sei es zu Hause, in der Firma, in der Schule oder während Ihrer Freizeit. Um so mehr sollte es auch für Sie dann selbstverständlich sein, anderen in Notfallsituationen zu helfen.
Bei Unfallsituationen oder Menschen in Not zu helfen, ist nicht nur eine sittliche, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Unter Erster Hilfe versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die Sie an Ort
und Stelle einleiten , bevor der Betroffene in ärztliche Behandlung kommt. Wirkungsvolle Erste Hilfe setzt eine gute Ausbildung voraus, denn die plötzliche Notwendigkeit zur Hilfeleistung läßt
kaum Zeit, nachzulesen, welche Art von Erster Hilfe geleistet werden muß.
Durch den Notfall kommt es bei den Ersthelfern und den in der Umgebung stehenden Personen häufig zu unüberlegtem Verhalten. Deshalb ist es wichtig, daß Sie versuchen, durch
- Ruhe,
- sicheres Auftreten und umsichtiges Handeln und
- beruhigenden Zuspruch
auf die Betroffenen und umherstehenden Passanten einzuwirken, um damit weitere Schäden zu verhindern. Sie helfen auch, wenn Sie unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern.
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz